Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

LOCALREACH
Inhaber: Toni Kuno
Friedrich-Engels-Str. 1b
17268 Templin
E-Mail: office@local-reach.de
Telefon: +49 172 308 67 57

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LOCALREACH, Inhaber Toni Kuno, Friedrich-Engels-Str. 1b, 17268 Templin, nachfolgend „LOCALREACH“ genannt, und seinen Auftraggebern über digitale Dienstleistungen, insbesondere:

  • Konzeption, Erstellung, Überarbeitung und Betreuung von Websites,
  • WordPress-, Elementor- und sonstige Webentwicklungsleistungen,
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Erstellung und Maßnahmen zur digitalen Sichtbarkeit,
  • technische Wartung, Pflege und Support von Websites,
  • Hosting-, Domain- und E-Mail-Leistungen,
  • individuelle Weblösungen, Schnittstellen und sonstige vereinbarte digitale Leistungen.

1.2 Die Leistungen von LOCALREACH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn LOCALREACH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einer sonstigen Vertragsvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5 Diese AGB gelten ausschließlich für operative Leistungen von LOCALREACH. Leistungen, Vermittlungen oder Vertragsverhältnisse anderer Marken, Unternehmen oder Kooperationspartner, insbesondere im Zusammenhang mit AI FORGE oder extern vermittelten KI-Lösungen, sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung oder eine sonstige individuelle Leistungsvereinbarung zwischen LOCALREACH und dem Auftraggeber.

2.2 Angebote von LOCALREACH sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von LOCALREACH in Textform annimmt, eine Beauftragung erklärt oder LOCALREACH auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.

2.4 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet und können separat beauftragt werden.

2.5 LOCALREACH ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister, Hostinganbieter, Pluginanbieter, Lizenzgeber oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3. Website-Erstellung, Überarbeitung und Relaunches

3.1 Bei der Erstellung oder Überarbeitung von Websites erbringt LOCALREACH die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen. Hierzu können insbesondere Konzeption, Seitenstruktur, Designumsetzung, Einrichtung von WordPress, Theme- und Plugin-Konfiguration, Inhaltspflege, Formularintegration, technische Optimierung und Veröffentlichung gehören.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, setzt LOCALREACH Websites auf Basis marktüblicher Content-Management- und Erweiterungssysteme um, insbesondere WordPress, Elementor, Astra sowie ergänzender Themes, Plugins und Dienste.

3.3 Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Leistung. Nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Seiten, neue Funktionen, zusätzliche Inhalte oder Erweiterungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

3.4 LOCALREACH erstellt Websites für aktuelle, marktübliche Browser und Endgeräte. Eine vollständige Funktions- oder Darstellungsidentität auf veralteten Browsern, veralteten Betriebssystemen oder ungewöhnlichen Gerätekonfigurationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.5 Vom Auftraggeber bereitgestellte oder freigegebene Inhalte, Angaben, Bilder, Logos, Rechtstexte oder sonstige Materialien werden von LOCALREACH grundsätzlich nicht auf rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

4. Wartung, Betreuung und Support

4.1 Bei laufenden Wartungs- und Betreuungsverträgen ergeben sich Leistungsumfang, Abrechnungsintervall und gegebenenfalls enthaltene Zeitkontingente aus dem jeweiligen Angebot.

4.2 Wartungsleistungen können insbesondere die Prüfung und Installation von Updates, Sicherungskontrollen, Funktionsprüfungen, kleinere Inhaltsänderungen sowie die technische Kontrolle der betreuten Website umfassen.

4.3 LOCALREACH führt Updates grundsätzlich nach fachgerechter Einschätzung und, soweit vereinbart oder technisch sinnvoll, nach vorheriger Sicherung durch. Trotz sorgfältiger Durchführung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Updates von WordPress, Themes, Plugins oder Drittanbieterdiensten zu Kompatibilitätsproblemen führen.

4.4 Eine laufende Betreuung stellt keine Garantie für eine jederzeit fehlerfreie, unterbrechungsfreie oder vollständig gegen Angriffe geschützte Website dar. LOCALREACH schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht den vollständigen Ausschluss technischer Risiken.

4.5 Soweit ein monatliches Zeitkontingent für kleinere Änderungen vereinbart wurde, verfällt nicht genutzte Zeit mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats. Eine Übertragung auf Folgemonate erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.6 Leistungen außerhalb des vereinbarten Betreuungsumfangs werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten oder jeweils angebotenen Stundensatz abgerechnet.

5. Hosting, Domains und E-Mail-Leistungen

5.1 Sofern vereinbart, stellt LOCALREACH dem Auftraggeber Hosting-, Domain- und/oder E-Mail-Leistungen zur Verfügung. Die technische Infrastruktur wird derzeit über einen Hostingpartner, insbesondere Mittwald, bereitgestellt.

5.2 LOCALREACH schuldet im Rahmen von Hosting-Leistungen die Bereitstellung der vereinbarten technischen Leistungen im vertraglich festgelegten Umfang. Eine absolute oder ununterbrochene Verfügbarkeit kann nicht zugesichert werden, soweit nicht ausdrücklich eine konkrete Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde.

5.3 Vorübergehende Einschränkungen der Erreichbarkeit können insbesondere durch Wartungsarbeiten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen des Hostingpartners, Störungen des Internets, Angriffe Dritter oder sonstige Umstände entstehen, die LOCALREACH nicht unmittelbar beeinflussen kann.

5.4 Sofern LOCALREACH Domains für den Auftraggeber registriert oder verwaltet, erfolgt dies im Interesse und nach den Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die gewünschte Domain und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzen.

5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, korrekte und aktuelle Inhaberdaten für Domains bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

5.6 Bei Beendigung einer Domain- oder Hostingverwaltung unterstützt LOCALREACH den Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Übertragung der Domain und stellt erforderliche Transferinformationen, insbesondere Auth-Codes, zur Verfügung, soweit keine rechtlichen oder technischen Hindernisse entgegenstehen.

5.7 Bei Beendigung von Hosting- oder E-Mail-Leistungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, rechtzeitig die erforderliche Übertragung oder Sicherung seiner Website-Daten, Datenbanken und E-Mail-Postfächer zu veranlassen. LOCALREACH unterstützt hierbei auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung, sofern dies nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurde.

5.8 Nach Beendigung der Hosting- oder E-Mail-Leistungen ist LOCALREACH berechtigt, die zugehörigen Daten nach Ablauf von 30 Tagen zu löschen, sofern keine anderweitige Vereinbarung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, zuvor alle benötigten Daten zu sichern oder übertragen zu lassen.

5.9 LOCALREACH ist berechtigt, Websites, Domains, E-Mail-Dienste oder sonstige Leistungen vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Schadsoftware, Spamversand oder erhebliche Gefährdungen der technischen Infrastruktur bestehen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt LOCALREACH alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

6.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Texte, Zugangsdaten, Datenbanken und sonstige Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

6.3 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner geschäftlichen Angaben, Preisangaben, Leistungsbeschreibungen, Pflichtinformationen, Impressumsangaben, Datenschutzhinweise und sonstigen von ihm vorgegebenen Inhalte verantwortlich.

6.4 Rechtliche Prüfungen, insbesondere zu Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Barrierefreiheitsrecht, Impressumspflichten, Informationspflichten oder Cookie-Einwilligungen, sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Technische Hinweise oder Umsetzungen durch LOCALREACH ersetzen keine Rechtsberatung.

6.5 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, fehlender Zugänge oder verspätet bereitgestellter Inhalte des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

7. Drittanbieter, Themes, Plugins und Lizenzen

7.1 Websites und digitale Leistungen können Komponenten Dritter enthalten, insbesondere Themes, Plugins, Schriftarten, Bildmaterial, Schnittstellen, Trackingdienste, Formularanbieter, Hostingdienste, Newsletterdienste oder sonstige externe Systeme.

7.2 Für Komponenten Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen der Drittanbieter.

7.3 Soweit für einzelne Funktionen kostenpflichtige Lizenzen, Abonnements oder externe Dienste erforderlich sind, werden diese nur dann von LOCALREACH übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls trägt der Auftraggeber die entsprechenden Kosten.

7.4 Setzt LOCALREACH eigene Agenturlizenzen oder Lizenzen aus einem vorhandenen Lizenzbestand ein, erwirbt der Auftraggeber hieran kein dauerhaftes oder übertragbares eigenes Nutzungsrecht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Nach Beendigung der Betreuung kann es erforderlich sein, dass der Auftraggeber eigene Lizenzen erwirbt, um Updates oder Funktionen weiterhin nutzen zu können.

7.5 Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen, Funktionsänderungen oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von LOCALREACH und stellen keinen Mangel der Leistung von LOCALREACH dar, sofern LOCALREACH diese nicht zu vertreten hat.

8. SEO, Content und KI-Sichtbarkeit

8.1 LOCALREACH erbringt Leistungen zur Verbesserung der Auffindbarkeit und digitalen Sichtbarkeit nach fachgerechtem Ermessen und auf Grundlage der vereinbarten Maßnahmen.

8.2 LOCALREACH schuldet keinen bestimmten Rang in Suchmaschinen, keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-basierten Such- oder Antwortsystemen, keine Aufnahme in Suchergebnisse, keine bestimmte Besucherzahl, keine konkrete Anzahl von Anfragen, Leads oder Umsätzen.

8.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass Rankings, Sichtbarkeit und Reichweite insbesondere von Suchmaschinen, Plattformbetreibern, KI-Systemen, Wettbewerbern, Nutzerverhalten, technischen Veränderungen und Algorithmus-Updates abhängen und sich jederzeit verändern können.

8.4 Empfehlungen zu Inhalten, Seitenstrukturen, Suchbegriffen, Metadaten, internen Verlinkungen oder technischen Maßnahmen stellen fachliche Optimierungsvorschläge dar, jedoch keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse.

8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, fachliche und unternehmensbezogene Aussagen, insbesondere zu eigenen Leistungen, Preisen, Zulassungen, Referenzen, Wirkversprechen oder rechtlich relevanten Angaben, vor Veröffentlichung zu prüfen und freizugeben.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Für Projektleistungen kann LOCALREACH angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren oder verlangen, soweit dies im Angebot festgelegt wurde oder dem Leistungsfortschritt entspricht.

9.3 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.4 Laufende monatliche Leistungen, insbesondere Betreuung, Wartung oder Hosting, werden monatlich im Voraus oder gemäß der im Angebot vereinbarten Abrechnung berechnet.

9.5 Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung auf Stundenbasis oder als gesondert angebotene Leistung abgerechnet.

9.6 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. LOCALREACH ist nach angemessener vorheriger Ankündigung berechtigt, nicht zwingend betriebsnotwendige laufende Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzustellen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine unverhältnismäßigen Nachteile entstehen.

10. Fertigstellung und Abnahme von Projektleistungen

10.1 Bei Werkleistungen, insbesondere der Erstellung oder wesentlichen Überarbeitung einer Website, teilt LOCALREACH dem Auftraggeber die Fertigstellung mit und fordert ihn zur Prüfung und Abnahme auf.

10.2 Der Auftraggeber prüft die fertiggestellte Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme.

10.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert.

10.4 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. LOCALREACH wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern.

10.5 Änderungswünsche, Erweiterungen oder nachträglich gewünschte gestalterische oder funktionale Anpassungen, die nicht auf einem Mangel beruhen, sind keine Mängel und werden gesondert berechnet.

10.6 Nimmt der Auftraggeber eine Website nach Fertigstellung produktiv in Gebrauch oder veranlasst deren Veröffentlichung, kann dies als Abnahme gelten, sofern keine wesentlichen Mängel zuvor angezeigt wurden.

11. Nutzungsrechte

11.1 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den von LOCALREACH individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte.

11.2 Eine ausschließliche Rechteübertragung, die Übertragung zur Weiterveräußerung, die Herausgabe offener Design- oder Entwicklungsdateien sowie die Übertragung weitergehender Bearbeitungs- oder Verwertungsrechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11.3 Nicht übertragen werden Rechte an allgemeinen Methoden, Konzepten, Vorlagen, wiederverwendbaren Komponenten, Frameworks, Snippets, internen Werkzeugen oder sonstigem Know-how von LOCALREACH.

11.4 Für Bestandteile Dritter, insbesondere Themes, Plugins, Stockmaterial, Schriftarten, Software und externe Dienste, gelten ausschließlich die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

11.5 Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Auftraggeber die erstellten Leistungen ausschließlich zu Prüf- und Abnahmezwecken nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12. Referenznennung

12.1 LOCALREACH ist berechtigt, nach Veröffentlichung eines Projekts den Namen des Auftraggebers, sein Logo, die Website-Adresse, Screenshots der erstellten oder betreuten Website sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in eigenen Social-Media-Kanälen zu verwenden.

12.2 Der Auftraggeber kann dieser Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. LOCALREACH wird die Referenz anschließend innerhalb angemessener Zeit aus den eigenen digitalen Referenzdarstellungen entfernen, soweit dem keine berechtigten Interessen oder bereits produzierte Printmedien entgegenstehen.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

13.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

13.2 Soweit LOCALREACH im Rahmen von Hosting-, Wartungs-, Support-, Formular-, Datenbank-, E-Mail- oder sonstigen technischen Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten erhält oder personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

13.3 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf seiner Website sowie für die erforderlichen Datenschutzinformationen, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.

13.4 Technische Umsetzungshinweise von LOCALREACH zu Cookie-Bannern, Formularen, externen Diensten, eingebundenen Medien oder Schriftarten stellen keine rechtliche Beratung dar.

14. Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

14.2 Als vertraulich gelten insbesondere Zugangsdaten, interne Geschäftsabläufe, nicht veröffentlichte Inhalte, Kalkulationen, technische Informationen, Kundendaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.

14.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung laufender Leistungen

15.1 Projektleistungen enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen und, soweit erforderlich, deren Abnahme.

15.2 Laufende Leistungen, insbesondere Website-Betreuung, Wartung, Hosting, Domainverwaltung oder E-Mail-Leistungen, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.

15.3 Laufende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung nachhaltig verletzt oder eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist.

15.5 Die Kündigung einzelner Leistungen beendet nicht automatisch weitere separat beauftragte Leistungen, sofern diese technisch und wirtschaftlich eigenständig fortgeführt werden können. Der Auftraggeber soll in seiner Kündigung angeben, welche Leistungen beendet werden sollen.

15.6 Nach Beendigung von Hosting-, Domain- oder E-Mail-Leistungen gelten ergänzend die Regelungen in Abschnitt 5 dieser AGB.

16. Mängel und Gewährleistung

16.1 LOCALREACH erbringt die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen technischen Standard.

16.2 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar in Textform mitzuteilen, damit LOCALREACH eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung vornehmen kann.

16.3 Bei berechtigten Mängeln ist LOCALREACH zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

16.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Fehlern oder Einschränkungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, nicht abgestimmten Plugin- oder Theme-Änderungen, Änderungen externer Anbieter, fehlenden oder abgelaufenen Lizenzen, unsachgemäßer Nutzung oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von LOCALREACH beruhen.

17. Haftung

17.1 LOCALREACH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LOCALREACH nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

17.4 Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zu den vereinbarten Leistungen von LOCALREACH gehört, ist der Auftraggeber für eine angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von LOCALREACH zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, soweit gesetzlich zulässig.

17.5 Soweit LOCALREACH ausdrücklich Backup- oder Sicherungsleistungen übernommen hat, bleiben die vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

17.6 LOCALREACH haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Datenverluste oder Funktionsänderungen, die ausschließlich durch Drittanbieter, Hostinganbieter, Plattformbetreiber, Domainregistrierungsstellen, Internetprovider oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von LOCALREACH liegende Umstände verursacht werden, sofern LOCALREACH diese nicht zu vertreten hat.

18. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse

18.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle zentraler Drittanbieter oder vergleichbare Ereignisse.

18.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah über das Ereignis und seine voraussichtlichen Auswirkungen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich angemessen für die Dauer der Beeinträchtigung.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von LOCALREACH. LOCALREACH bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Nach oben scrollen